Was macht der WPR? – Bsp. 3: Der Personalaussschuss

Der WPR tagt alle zwei Wochen, donnerstags. Rechtliche Grundlage für dessen Arbeit des ist das Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) in seiner Fassung vom Juli 2014.

Zu seinen Hauptaufgaben gehört es, die Anträge auf Einstellung oder Weiterbeschäftigung zu prüfen, die dem Gremium zur Mitbestimmung vorgelegt werden.

Bis zum jeweiligen Fristende (zwei Tage vor der Sitzung) schickt uns die Personalabteilung zwischen 40 und 80 Personalanträge (je nach Jahreszeit und Urlaubslage). Diese Anträge sortiert der Personalauschuss für die Gremiumssitzung und bereitet die Beschlussvorlage vor. Zu prüfen ist bspw., ob bei den Neueinstellungen die Abschlusszeugnisse (Master, Diplom, Zweites ärztliches Staatsexamen) vorliegen und die Zuordnung zum jeweiligen Tarifvertrag (Marburger Bund TV-Ärzte, Verdi TV-Angestellte) korrekt ist und ob die Eingruppierung (E13/E14) bzw. die Stufenzuordnung (1-5) stimmt.

Dabei kommt es nicht immer wieder vor, dass bei einer Neueinstellung zunächst die vorherigen Beschäftigungszeiten einer Mitarbeiterin nicht berücksichtigt werden. Der WPR kann hier durch seinen Einspruch dafür sorgen, dass die Vorzeiten anerkannt werden und die entsprechende Einstufung korrigiert wird.