Personalversammlung für das Wissenschaftliche Personal  2024

Am Dienstag, 10. September 2024, findet von 16 bis 18 Uhr die Versammlung des Wissenschaftlichen Personals im Ingeborg Syllm-Rapoport Hörsaal (W30) statt. Drei der Themen, die besprochen werden sollen und die Fragen an euch, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden:

Karrierekiller Schwangerschaft und Elternzeit?

In welchem Stadium der wissenschaftlichen Karriere kann sich nach eurer Einschätzung eine Schwangerschaft negativ auf die berufliche Perspektive auswirken? Mit welchen Maßnahmen kann dem wirkungsvoll entgegengewirkt werden? Liegt bei einer Mitarbeiterin eine Qualifizierungsbefristung z.B. für Promotion oder Habilitation vor (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG) und ein Teil der Vertragslaufzeit wird wegen Mutterschutzes und Elternzeit nicht in Anspruch genommen, dann verlängert sich die Laufzeit des ursprünglichen Vertrages um diese nicht in Anspruch genommenen Zeiten. Ist diese Regelung im UKE bekannt und wird sie nach eurer Erfahrung umgesetzt?

Verteilung von Büro- und Laborflächen

Welche Probleme treten nach eurer Erfahrung bei der Verteilung von Büro- und Laborflächen am UKE auf? Werden Mitarbeiter:innen bei einem absehbaren Auszug aus den bisherigen Räumlichkeiten (z.B. wegen Abrisses eines Gebäudes) frühzeitig in die Suche nach neuen Flächen eingebunden? Werden sie bei der Suche und dem Umzug angemessen unterstützt? Aufgrund der Inbetriebnahme von mehreren neuen Gebäuden (und dem Abriss von alten Gebäuden) hat das Thema momentan eine besondere Bedeutung. Es werden aber auch zukünftig eine Reihe von Altbauten genutzt werden (müssen). Bei welchen Altbauten seht ihr einen besonders hohen Bedarf für Sanierungsarbeiten? Wird bei Altbauten ausreichend für den Schutz der Mitarbeiter:innen gegen Hitze und Kälte getan?

Befristung und Karriereperspektiven von Wissenschaftler:innen

Welche Maßnahmen wären in euren Augen besonders hilfreich, um die Karriereperspektiven von Wissenschaftler:innen zu verbessern? Sollte die Mindestlaufzeit von Erstverträgen bei Promotion und Habilitation erhöht werden? Sollte es einen grundsätzlichen Vorrang der Qualifizierungs- vor der Drittmittelbefristung geben? Sollte die Höchstbefristungsdauer nach der Promotion gesenkt (oder erhöht) werden? Ein Entwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) wurde von der Bundesregierung dem Bundestag im Mai 2024 vorgelegt. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist noch nicht absehbar.

Gesetzentwurf Novellierung WissZeitVG: https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011559.pdf