Herrschinger Kodex und der „Code of Conduct“

Bundesweit ist es durch Gewerkschaften und anderen Organisationen zu Aufrufen gekommen, die Arbeitsbedingungen an Hochschulen zu verbessern – z. B. der Herrschinger Kodex. In Hamburg kam es in Form des „Code of Conduct“ zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Hochschulen zur Verbesserung und Standardisierung der Vertragsverhältnisse von wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Die Liste Bündnis Wissenschaft setzt sich dafür ein, dass die Forderungen des „Code of Conduct“ am UKE umgesetzt werden:

  • Keine willkürlich kurzen Vertragslaufzeiten,
  • insbesondere nicht deren Aneinanderreihung.
  • Finanzierungssicherung in der Promotionsphase.
  • Berechenbare Karrierewege (z. B. „Tenure Track“-Option für Postdoc-Angestellte) und
  • Erhöhung des Anteils von unbefristeten zu befristeten Stellen.