Die nächste Personalratswahl findet am 10. Mai 2022 als Urnenwahl in O10 statt. Briefwahl kann beantragt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
„Wahlberechtigt sind die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.“ (Hamburgisches Personalvertretungsgesetz – HmbPersVG, §12 Satz 1)
Wahlberechtigt für den WPR sind also alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:nnen, die zum Tag der Wahl am 10.05.2022 Angehörige (Beschäftigte) des UKE sind.
Nicht wahlberechtigt sind jene, „die länger als sechs Monate ohne Bezüge oder Arbeitsentgelt beurlaubt sind“ (HmbPersVG, §12 Satz 2), also bspw. Kolleg:innen, die sechs Monate und länger in Elternzeit sind.
Allerdings gibt es eine Hürde, die das aktive Wahlrecht behindern kann: Der Eintrag in das Wählerverzeichnis.