Das Wahlamt der Universität Hamburg hat die Wahlvorschläge für die kommende Fakultätsratswahl veröffentlicht. Das Wahlplakat für die Ausschreibung der Wahl ist hier zu finden. Das Wahlamt organisiert die Wahl als Briefwahl. Ab Erhalt der Wahlunterlagen (im heimischen Briefkasten) kann bis zum 07.07.17 (14 Uhr, Posteingangsstempel) der Stimmzettel zurück an das Wahlamt geschickt werden.
Der Fakultätsrat ist das wichtigste Gremium der Fakultät und Teil der akademischen Selbstverwaltung.
Das Bündnis Wissenschaft wird zur Fakultätsratswahl mit einer eigenen Wahlliste antreten. Dazu erscheinen hier in den nächsten Tagen ein paar weitere Informationen.
Zur Wahlberechtigung und zur Wahlperiode steht in der Ausschreibung:
1. Wahlberechtigt sind die hauptberuflich Beschäftigten (einschließlich Drittmittler), wenn sie mindestens im Umfang von 50 % eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitgliedes beschäftigt sind, sowie die immatrikulierten Studierenden. Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist und in das Wahlverzeichnis des betreffenden Wahlbezirks eingetragen ist. Stichtag für die Ermittlung der Wahlberechtigung ist der 21.04.2017.
2. Grundlage für die Ermittlung der Wahlberechtigung ist das in der Präsidialverwaltung und das im UKE geführte Personalverzeichnis; bei den Studierenden die Liste der immatrikulierten Studierenden. Das Wahlverzeichnis kann bis zum 24.05.2017, werktäglich in der Zeit von 9.00- 11.00 Uhr, im Wahlamt eingesehen werden und wird nach Ablauf dieser Frist geschlossen. Einsprüche gegen das Wahlverzeichnis müssen dem Wahlamt bis zum 30.05.2017, 14.00 Uhr zugegangen sein.
3. Wer mehreren Gruppen angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 10 Abs. 1 HmbHG genannten Gruppe wahlberechtigt und wählbar. Von der Zuordnung kann abgewichen werden, indem schriftlich gegenüber der Wahlleitung erklärt wird, in welcher anderen in Betracht kommenden Gruppe die Ausübung des Wahlrechts gewollt ist. Die Erklärung muss dem Wahlamt bis zum 30.05.2017, 14.00 Uhr zugegangen sein.
4. Die Amtszeiten der gewählten Gremienmitglieder beginnen am 01.10.2017 und enden am 30.09.2019; die der gewählten Studierenden enden am 30.09.2018.
Gewählt werden die Fakultätsräte aller Fakultäten, wobei die Medizinische Fakultät, also das UKE, einen eigenen Wahlkreis mit folgender Sitzverteilung bildet:
- 10 Sitze für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- 4 Sitze für die Gruppe der Studierenden
- 4 Sitze für das akademische Personal
- 2 Sitze für das technische und Verwaltungs-Personal
Der Dekan steht dem Gremium qua Amt vor. Deswegen ist auf dem Papier eine Mehrheit der Lehrstuhlinhaber garantiert.