Endlich hat die Bundesregierung einen Gesetzesinitiative verabschiedet, die das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) so ändern soll, dass prekärer Beschäftigung vor allem unter Doktoranden ein Riegel vorgeschoben wird. Nach Verabschiedung der Gesetzesnovelle sollen Doktoranden mindestens einen Vertrag bekommen, der angemessen lang ist, um die angestrebte Qualifizierung zu erlangen.
Doch der Reihe nach. Im Jahr 2007 erfand die damalige Große Koalition auf Drängen der Wissenschaftslobby das WissZeitVG: Flexibler sollten die MitarbeiterInnen eingestellt werden, mit Befristungen, die sich über Jahre aneinander reihen können, ohne eine gerichtsverwertbare Kettenvertrags-Beschäftigung mehr zu provozieren.
Da sich das Gesetz arbeitsrechtlich nur auf ein Bereich beschränkt, begründet das WissZeitVG ein Sonderarbeitsrecht, so wie das kirchliche Arbeitsrecht eines ist.
Nachdem nun ein bisschen Zeit vergangen war, gab die schwarz-gelbe Bundesregierung ein Gutachten in Auftrag, das zu einer für das Gesetz und die Gesetzesmacher unangenehmen Erkenntnis kam (pdf):
Über die Hälfte der Arbeitsverträge in der ersten Qualifikationsphase sind auf weniger als ein Jahr angelegt. Dies gilt sowohl für die Hochschulen als auch für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Auch die Hälfte der Arbeitsverträge mit den Postdocs an den Hochschulen hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Am UKE sind entsprechend ca. 80% aller wissenschaftlichen MitarbeiterInnen befristet beschäftigt. Es wird also tatsächlich Zeit, hier Veränderungen anzuschieben. SPIEGEL online nimmt in seiner Berichterstattung zum Kabinettsbeschluss heute die Geschichte eines Mathematikers an der Universität Gießen auf, der in elf Jahren (2002-2013) sechzehn befristete Arbeitverträge unterschrieben hat. Der Kollege gewann in erster Instanz beim Arbeitsgericht, als er sich gegen diese Praxis zu wehren begann. Das Landesarbeitsgericht Hessen dagegen gab der Berufung durch die Universität recht. Mit dem Hinweis auf die grundgesetzlich gesicherte Freiheit von Forschung und Lehre kassiert das Gericht das Urteil der nächsttieferen Instanz. Es läge kein Rechtsmissbrauch durch die Uni Gießen vor. Ein blöder Witz.
Stimmt der Bundestag dem Vorschlag der Regierung zu, wird es auch für die nicht-wissenschaftlichen KollegInnen eine deutliche Veränderung geben. Sie dürfen danach nämlich überhaupt nicht mehr nach WissZeitVG befristet werden. Für Sekretäre, Medizinisch-Technische AssistentInnen und andere Berufe gilt dann das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TZBFG). Sehr zum Leidwesen der Wissenschaftslobby.