Die Aufgaben der Universität Hamburg werden durch zahlreiche Gremien der akademischen Selbstverwaltung organisiert und kontrolliert. Das zentrale Gremium ist der Akademische Senat. Der Senat wird von 19 Mitgliedern gebildet, die von ihren jeweiligen Statusgruppen gewählt werden: Zehn Professor:innen, drei Mitglieder des akademischen Personals, drei Mitglieder des Technischen- / Verwaltungspersonals sowie drei Studierende.
Der Akademische Senat ist an allen wichtigen Entscheidungen der Universität Hamburg beteiligt (z. B. Wahl und Abwahl der Präsident:in; Erlass von Richtlinien zur Gleichstellung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen; Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen; Vorgaben für die Prüfungs- und Studienordnungen).
Der Akademische Senat bezieht zu allen wesentlichen Themen rund um die Universität Stellung (z. B. zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung sowie zu den Wirtschaftsplänen) und hat bei der Gestaltung der Selbstverwaltungseinheiten der Universität Hamburg weitreichende Kompetenzen. Der Akademische Senat kann in allen Angelegenheiten, die die gesamte Hochschule berühren, vom Präsidium Auskunft verlangen und Empfehlungen aussprechen.
Die Wahl zum Akademischen Senat wird als Online-Wahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden an deine UKE-Mailadresse übersandt. Wenn du bis zum 16.01.2026 keine Wahlunterlagen erhalten hast, wende dich bitte an das Wahlamt (wahlamt.uhh@uni-hamburg.de). Auf Antrag besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Die Stimmabgabe ist vom 12.01.2026, 09:00 Uhr, bis zum 30.01.2026, 14:00 Uhr, mit jedem internetfähigen Endgerät (z. B. Handy, Laptop, PC) möglich. Die Wahlergebnisse werden voraussichtlich am 03.02.2026 bekanntgegeben. Wir werden dich umgehend informieren.
Bündnis Wissenschaft ist ein Zusammenschluss von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des UKE aus allen akademischen Berufsgruppen.
Bitte wähle Liste 2: Bündnis Wissenschaft bei der Wahl zum Akademischen Senat!
